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Seacraft-Gewährleistungsbedingungen

Diese Gewährleistungsbedingungen definieren die Verpflichtungen des Herstellers im Hinblick auf die Gewährleistung von Qualität, Absicherungsdauer und Umfang der Benutzerrechte.

Glossar

Die in den Gewährleistungsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutungen:

Gewährleistungsformular

Das an die Gewährleistungskarte angehängte, oder beim Händler erhältliche Formular (siehe Lieferumfang) wird zur Gewährleistungserfüllung benötigt, ebenso wie Angaben zum Produkt, dessen Seriennummer, Beschreibung und Datum des Auftretens von Defekten, sowie eine Erklärung zur Akzeptanz der Gewährleistungsbedingungen. Im Sinne der Gewährleistung dient das Gewährleistungsformular auch als Mittel, um Schwachstellen aufzuzeigen (Fehler und Fehlerbeschreibung) und diese mit einem Modell, der Seriennummer und den Kontaktinformationen des Kunden zu verbinden: Name, Vorname, Adresse, Rufnummer, E-Mail-Adresse und schriftliche Erklärung des Kunden zur Akzeptanz der Gewährleistungsbedingungen.

Gewährleistung

Rechte und Pflichten des Kunden und des Herstellers im Hinblick auf die Haftung für das Produkt gemäß den Gewährleistungsbedingungen.

Defekt

Ein Mangel oder Schaden am Produkt, der im Gewährleistungszeitraum auftritt und auf verborgenen Material- oder Verarbeitungsmängeln basiert, darunter fehlerhafte Montage oder mangelhafte Fertigungstechnologie im Werk. Dieser Mangel oder Schaden ist während der normalen Nutzung des Produkts gemäß der Herstelleranweisungen aufgetreten.

Benutzerinformationen / Nutzungshinweise

Ein Dokument mit den technischen und betrieblichen Spezifikationen des Produkts, sowie mit Nutzungs- und Wartungsempfehlungen für den sachgemäßen Betrieb (im Lieferumfang jedes Produkts enthalten).

Hersteller / Garant

MARINE TECH Spółka Akcyjna, 60-523 Poznań, 75 / 70 Jana Henryka Dąbrowskiego, KRS: 0000557411, NIP: 7811910188, REGON: 361492147, mit einem vollständig eingezahlten Kapital von 100 000 PLN fertigt die von der Gewährleistung abgedeckten Produkte und spricht diese Gewährleistung aus.

Händler

Die Person, die das Produkt im Rahmen ihres gewerblichen Auftretens verkauft (Name, Modell und Seriennummer, sowie Kontaktdaten des Händlers werden in der Gewährleistungskarte angegeben).

Produkt

Das vom Hersteller gefertigte Produkt der Marke Seacraft, abgesichert durch die hier definierte Gewährleistung.

Gewährleistungsbedingungen

Das Dokument mit der Definition der Herstellerverpflichtungen, der Art des von der Gewährleistung abgedeckten Defekts, dem zeitlichen und regionalen Umfang der Gewährleistung und den Rechten des Gewährleistungsinhabers.

Antragsteller, Käufer, Eigentümer

Die im Kaufvertrag aufgeführte Person (Entität), die das Produkt vom Hersteller oder Händler erworben hat, bzw. die das Eigentum am Produkt im Gewährleistungszeitraum effektiv übertragen hat.

Gewährleistungsanforderung

Bericht zu einem Produkt-Defekt, der vom Antragsteller im Rahmen der Gewährleistung übermittelt wird.

Erklärungen und Pflichten des Garanten

  1. Der Garant stellt den effektiven Betrieb des Produkts für den in Abschnitt 4 definierten Zeitraum sicher. „Effektiver Betrieb“ bedeutet hierbei die Bereitschaft des Geräts zur Nutzung nach den technischen und betrieblichen Anweisungen im Benutzerhandbuch.
  2. Jedes Produkt wird einer strengen Kontrolle unterzogen. Positive Dichtigkeits- und Leistungstests sind die Voraussetzungen dafür, dass das Produkt an den Verkauf übergeben wird.
  3. Die Gewährleistung gilt im Bereich der Europäischen Union.
  4. Die Gewährleistung gilt für den Käufer und umfasst:
    • Die Batterie (für einen Zeitraum von 6 Monaten)
    • Die übrigen Komponenten des Produkts für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum auf der Gewährleistungskarte
  1. Der Garant bietet im Rahmen der Gewährleistung die kostenlose Reparatur/den kostenlosen Austausch durch ein fehlerfreies Produkt, wenn die Überprüfung der Gewährleistungsanforderung einen vom Hersteller zu vertretenden Defekt ergeben hat und die sonstigen Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung zu Gunsten von Reparatur oder Austausch fällt der Hersteller nach eigenem Ermessen.
  2. Eine Bedingung für den Austausch des Produkts gegen ein fehlerfreies Exemplar ist, dass es sich bei der betroffenen Komponente um ein Originalteil handelt und dass dieses im Falle einer vorhergehenden Reparatur gemäß der Gewährleistungsbedingungen repariert wurde.
  3. Der Garant ist nicht an Änderungen der Gewährleistungskarte und der Gewährleistungsbedingungen gebunden, die ohne seine Zustimmung vorgenommen wurden. Ausgenommen hiervon ist das Ausfüllen der Gewährleistungskarte mit den Käuferdetails etc.

Gewährleistungsausschlüsse

  1. Der Hersteller ist nur die von ihm verschuldeten Defekte verantwortlich.
  2. Die Gewährleistung umfasst keine Produkt-Schäden, die nach dem Verkauf aus anderen Gründen als unter Punkt 2 definiert auftreten. Hierzu zählen unter anderem:
  3. Schäden durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung in Abweichung von den Herstelleranweisungen/dem Benutzerhandbuch bzw. die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts.
  4. Mechanische, temperaturbedingte oder chemische Beschädigungen aufgrund falscher Netzspannung oder anderer externer Ursachen.
  5. Schäden durch Bedienungs-, Wartungs- und Nutzungsfehler, darunter das unzureichende Spülen des Produkts mit sauberem Süßwasser und das anschließende Trocknen nach der Verwendung.
  6. Schäden aufgrund unzureichender regelmäßiger Wartung des Produkts gemäß Wartungshandbuch.
  7. Schäden durch Reparaturen/Modifikationen durch Dritte bzw. nicht autorisierte Personen oder aufgrund der Verwendung von Fremdteilen oder überarbeiteten Teilen.
  8. Kratzer und Schäden am Produkt, die im Normalbetrieb auftreten.
  9. Schäden aufgrund von Transport, unzureichender Lagerung, Herunterfallen, Brand oder Unfall.
  10. Die Gewährleistung umfasst keine Verschleißkomponenten und -materialien.
  11. Die Gewährleistung umfasst nicht das Einstellen, Austarieren, Trimmen, Schmieren und Reinigen des Produkts und auch keine Veränderungen der Produktparameter (z. B. Schub, Geschwindigkeit, Betriebsstunden etc.) in Bezug auf die technischen Spezifikationen, die sich ggf. aus dem Normalbetrieb ergeben.

Übermitteln einer Gewährleistungsanforderung

  1. Gewährleistungsanforderungen können vom Käufer als Inhaber der Gewährleistungskarte übermittelt werden.
  2. Zur Bearbeitung einer Gewährleistungsanforderung müssen folgende Schritte ausgeführt werden:
    • Einsenden des Produkts mit ausgefüllter Gewährleistungskarte und ausgefülltem Gewährleistungsformular (oder mit schriftlichen Informationen zum Defekt und den Kontaktinformationen des Käufers gemäß Abschnitt 3) auf Kosten des Garanten an den zum Zeitpunkt der Einsendung nächstgelegenen Service Point, bzw. (sofern kein lokaler Service Point vorhanden ist) an die vom Garanten angegebene Adresse. Die aktuelle Übersicht der Service Points finden Sie auf der Website des Herstellers.
    • Der Versand des Produkts muss in Absprache mit dem Empfänger über einen geeigneten Spediteur erfolgen. Das Produkt muss vor dem Versand angemessen vor Transportschäden geschützt werden.
  1. Bei Rücksendung des Produkts an die unter Punkt 2 beschriebene Adresse muss der Käufer das Gewährleistungsformular ausfüllen und Informationen zum Defekt (Beschreibung und Datum der Feststellung) zusammen mit Modell und Seriennummer des betreffenden Produkts beilegen. Außerdem müssen die Kontaktdaten des Käufers (Name, Adresse, Rufnummer, E-Mail), sowie eine Erklärung zur Akzeptanz der Gewährleistungsbedingungen beigelegt werden.

Überprüfen einer Gewährleistungsanforderung

  1. Der Hersteller informiert den Käufer per E-Mail an die vom Käufer im Gewährleistungsformular angegebene Adresse über das Eintreffen des Produkts und prüft, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht. Sofern kein Gewährleistungsanspruch besteht (z. B. weil der Gewährleistungszeitraum abgelaufen ist, weil aus einem anderen Grund nach den Gewährleistungsbedingungen keine Gewährleistung mehr besteht, weil die Gewährleistungskarte fehlt, oder weil diese nicht ausgefüllt wurde), informiert der Hersteller den Käufer per E-Mail an die vom Käufer im Gewährleistungsformular angegebene Adresse. Sollte der Käufer das Produkt ohne Gewährleistungsformular oder mit nicht oder nur teilweise ausgefülltem Gewährleistungsformular einsenden, bzw. keine Defektbeschreibung beilegen, wird der Gewährleistungsfall vom Hersteller nicht weiter bearbeitet.
  2. Besteht ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, führt der Hersteller eine Diagnose durch, um den gemeldeten Defekt zu bestätigen. Der Hersteller informiert den Käufer per E-Mail an die vom Käufer im Gewährleistungsformular angegebene Adresse über das Ergebnis der Überprüfung.
  3. Wird ein Defekt gefunden, und besteht ein Gewährleistungsanspruch (ohne Ausschluss gemäß Punkt 3 der Gewährleistungsbedingungen), ist der Hersteller für die kostenlose Reparatur/den Austausch defekter Produkte innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum an die unter 4.2 der Gewährleistungsbedingungen genannte Adresse.
  4. Stellt sich heraus, dass ein Defekt nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist, sendet der Hersteller dem Käufer an die im Gewährleistungsformular angegebene E-Mail-Adresse eine Beschreibung des Defekts, sowie Informationen zur kostenpflichtigen Reparatur und zu den Versandkosten. Nach Erhalt dieser Mitteilung kann der Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Mitteilungseingang die Reparatur auf eigene Kosten in Auftrag geben. Trifft der Käufer innerhalb der angegebenen Frist keine Entscheidung, oder stellt sich heraus, dass kein Defekt vorliegt, oder besteht kein Gewährleistungsanspruch, sendet der Hersteller das Produkt samt Gewährleistungskarte an den Kunden zurück.
  5. Nach Abschluss der Reparatur/des Austauschs und bei Rücksendung des Produkts ohne Reparatur informiert der Hersteller den Käufer per E-Mail an die vom Käufer im Gewährleistungsformular angegebene Adresse über die Rücksendung. Der Hersteller kann die im Gewährleistungsformular angegebenen Kontaktdetails des Kunden bei Bedarf an die Person/Entität weitergeben, an die das Produkt versendet werden soll, um den Versand zu ermöglichen.

Kosten

  1. Die Kosten für den Versand an die unter 4.2 angegebene Adresse, sowie die Kosten für den Versand an die im Gewährleistungsformular angegebene Kundenadresse werden vom Hersteller getragen.
  2. Im Fall einer ungerechtfertigten Gewährleistungsanforderung (kein Gewährleistungsanspruch, kein Defekt gefunden etc.) kann der Hersteller vom Kunden die Erstattung der Diagnose- und Transportkosten verlangen.

Validieren der Gewährleistung

Die Gewährleistung erlischt in folgenden Fällen:

  • Der Hersteller kann Veränderungen, Eingriffe, Modifikationen oder strukturelle Anpassungen am Produkt durch Unbefugte (z. B. keine Service Points) nachweisen.
  • Der Hersteller kann Eingriffe im Innenraum des Produkts durch Unbefugte (z. B. keine Service Points) nachweisen.
  • Der Hersteller wird daran gehindert, seinen Pflichten laut Gewährleistungsbedingungen nachzukommen, da das Produkt nicht an die in Abschnitt IV.2 der Gewährleistungsbedingungen genannte Adresse versendet werden kann, obwohl das Gewährleistungsformular und/oder die Gewährleistungskarte an diese Adresse gesendet wurden.
  • Der Hersteller kann nachweisen, dass der Schaden am Scooter nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist (gemäß 3.2. a), b), c), d), e), f) und g) der Gewährleistungsbedingungen).

Die Gewährleistung beeinflusst nicht die Rechte des Käufers hinsichtlich der Gewährleistungsbestimmungen zu Defekten am gekauften Produkt. Sofern für den Käufer im Land, in dem das Produkt gekauft wurde, Gesetze zum Käuferschutz gelten, ergänzen diese Bestimmungen die jeweils geltenden Gesetze. Sollten sich Teile dieser Gewährleistungsbedingungen als unzulässig oder nicht durchsetzbar erweisen, werden diese aus den Gewährleistungsbedingungen ausgeschlossen. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Aktualisiert: 2023-03-06

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