Allgemein
Der Lufttransport von Akkus wird von den Behörden aufgrund der physischen Eigenschaften heutiger Akkus streng reguliert.
Die Handelsorganisation der weltweiten Fluggesellschaften – International Air Transport Association (IATA) – widmet diesem Thema hohe Aufmerksamkeit und definiert/aktualisiert fortlaufend Empfehlungen für Fluggesellschaften hinsichtlich des Transports von Gefahrgut. Ein Beispiel für eine solche Empfehlung finden Sie hier.
Von vielleicht größerer Bedeutung ist jedoch, dass die IATA außerdem nützliche Informationen für Passagiere mit LI-Ionen-Akkus veröffentlicht.
Die Fluggesellschaften selbst sind zwar nicht an die Empfehlungen der IATA gebunden, übernehmen diese jedoc in der Regel für ihre eigenen Geschäftsbedingungen für den Lufttransport. Aber:
So unterstützt Seacraft Sie
Wie zuvor erwähnt, gelten Li-Ionen-Akkus als Gefahrgut, dass durch einen bestimmten UN-Code (United Nations Code) gekennzeichnet sein muss. Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Zahl zur Identifikation von Gefahrgut. Solche Codes kennen Sie wahrscheinlich bereits von den orangefarbenen Gefahrgutschildern an Tanklastzügen.
Seacraft hat selbstverständlich sichergestellt, dass die in unseren Scootern verwendeten Akkus allen aktuellen Regelungen entsprechen. Sie können die zugehörigen Spezifikationen hier herunterladen und diese dann bei Ihrer Fluggesellschaft vorlegen.
Außerdem bietet Seacraft spezielle modulare Akkus an, die in mehrere Segmente zerlegt werden können. Diese Segmente weisen eine Kapazität auf, die (nach aktuellen IATA-Empfehlungen) die Mitnahme im Handgepäck ermöglichen. Aber bitte klären Sie dies zunächst mit Ihrer Fluggesellschaft!